Die Zweitwohnungssteuer, auch bekannt als Nebenwohnsitzsteuer oder Zweitwohnungsabgabe, ist eine kommunale Aufwandssteuer, die in Deutschland von Städten und Gemeinden erhoben wird. Ob eine Gemeinde diese Steuer einführt, liegt in deren Ermessen, und sie dient häufig als zusätzliche Einnahmequelle. Besteuert wird das Halten einer zusätzlichen Wohnung neben der Hauptwohnung, unabhängig davon, ob diese gemietet oder im Eigentum ist. Auch wenn Haupt- und Nebenwohnung im selben Ort liegen, wird die Steuer fällig.
Definition einer Wohnung auf kommunaler Ebene
Die genaue Auslegung des Begriffs „Wohnung“ variiert je nach Region. Oft reicht schon ein einzelnes Zimmer mit Kochnische und Bad, um als Wohnung zu gelten. In einigen Fällen zählen sogar Wohnmobile, Campingwagen oder WG-Zimmer dazu. Es empfiehlt sich, die Regelungen bei der örtlichen Meldebehörde zu erfragen. Wo keine kommunale Definition vorliegt, greift die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, die Mindestanforderungen wie Küche oder Bad festlegt.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Zweitwohnungssteuer basiert meist auf der jährlichen Netto-Kaltmiete, in manchen Fällen auf der Jahresrohmiete oder der Wohnfläche. Der Steuersatz variiert zwischen 5 und 15 Prozent der Kaltmiete. Grundlage sind oft historische Bewertungsdaten, die entsprechend angepasst werden.
Wer ist von der Steuer befreit?
Einige Personengruppen sind von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen, etwa:
- Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie Pflegeheimen oder Haftanstalten
- Berufspendler, deren Hauptwohnsitz mit dem Ehepartner geteilt wird
- Personen mit dienstlich gestellten Wohnungen, wie Soldaten oder Beamte
- Zivildienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
- Geringverdiener in Bayern unter bestimmten Einkommensgrenzen
Regelungen für Studierende
Studenten sind nicht automatisch von der Steuer befreit. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz am Studienort anmelden, wenn dieser ihr Lebensmittelpunkt ist. BAföG-Empfänger können die Steuer in Ausnahmefällen erlassen bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer für volljährige Studenten bestätigt, jedoch keine Regelung für Minderjährige getroffen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Wer die Zweitwohnung beruflich nutzt, kann die Steuer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Besitzer privater Ferienwohnungen können diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen.
Konsequenzen bei Nichtanmeldung
Wird ein Zweitwohnsitz nicht angemeldet, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. In solchen Fällen ist eine Selbstanzeige mit anwaltlicher Unterstützung ratsam, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Strategien zur Vermeidung der Steuer
Die Zweitwohnungssteuer zu umgehen, ist schwierig, aber nicht unmöglich:
- Wohnsitze tauschen: Wenn eine der Gemeinden die Steuer nicht erhebt, kann der Hauptwohnsitz dorthin verlegt werden.
- Hauptwohnsitz bei den Eltern: Studenten nutzen oft die Strategie, das Elternhaus als Hauptwohnsitz anzugeben, um die Steuer zu vermeiden.
- Doppelte Haushaltsführung: Bei beruflicher Nutzung kann die Steuer als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wer diese Optionen in Betracht zieht, sollte sich gut über die rechtlichen Grundlagen informieren, um Fehler zu vermeiden.